Therapiekosten
Derzeit werden Heilpraktikerleistungen und Musiktherapie üblicherweise nicht von gesetzlichen
Krankenkassen übernommen.
Je nach Versicherungsstatus, Krankheitsbild und -ursache kann unter Umständen eine
Bezuschussung oder Kostenübernahme z. B. durch private Zusatzversicherungen, Beihilfekassen,
Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften möglich werden.
Ggf. ist die Rechnungs-stellung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) möglich.
Auch Ansprüche auf Eingliederungshilfe (Kinder- und Jugendhilfe bzw. Sozialhilfe) können im
Einzelfall geltend gemacht werden.
Manche Stiftungen oder Spendenorganisationen unterstützen musiktherapeutische Behandlung
projektbezogen.
Iris Wolframm-Zielazek - Musiktherapeutin und Heilpraktikerin für Psychotherapie
Iris Wolframm-Zielazek
Praxis für Musiktherapie und Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Heriloring 19 • 87600 Kaufbeuren
Telefon 08341 / 96 15 23 0 • Telefax 08341 / 96 15 23 1
mail@iwz-musiktherapie.de
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Zusicherung oder
Beratung dar. Bitte erkundigen Sie sich bei den Fachleuten der in Frage kommenden
Einrichtungen für Ihren speziellen Fall.
Bei einer privaten Finanzierung der Behandlung beträgt das Honorar € 60,- pro Stunde.
Im Falle von Hausbesuchen wird zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale erhoben.